Tesla und SpaceX haben beim US-Bezirksgericht in Texas eine Feststellungsklage eingereicht. Ziel ist es, gerichtlich bestätigen zu lassen, dass der Name der geplanten Chipfabrik „Terafab“ keine Markenrechte des kleineren Nanotechnologie-Unternehmens TERA-print verletzt.
Der Konflikt begann im Mai dieses Jahres, als Tesla Markenanmeldungen für „Terafab“ und „Tesla Terafab“ im Bereich von Halbleiterchips einreichte. TERA-print besitzt seit 2021 die Marke „Tera-Fab“ für Desktop-Fotolithografiedrucker für die Forschung und mahnte Tesla daraufhin ab. Das Unternehmen argumentierte, dass die Nutzung des Namens durch Tesla zu Verwechslungen bei Verbrauchern führen könnte.
Ein wesentlicher Aspekt des Streits ist der zeitliche Ablauf: Nur einen Tag vor dem Absenden der Abmahnung weitete TERA-print seine eigene Markenanmeldung auf Halbleitermaterialien, Siliziumchips und KI-Designdienste aus – Kategorien, die das Unternehmen zuvor nicht beansprucht hatte. Tesla und SpaceX bezeichnen diesen Schritt in der Klageschrift als opportunistisch, da dies kurz nach der öffentlichen Ankündigung des Tesla-Projekts geschah.
Nachdem sechs Verhandlungsrunden zwischen Juni und August ohne Ergebnis blieben, suchen die Unternehmen nun die gerichtliche Klärung. Tesla und SpaceX betonen, dass keine Verwechslungsgefahr besteht. Bei der geplanten „Terafab“ handelt es sich um einen 16,8 Milliarden US-Dollar teuren und rund 9,2 Millionen Quadratmeter großen Fabrikkomplex in Texas, der Chips für Optimus-Roboter und SpaceX-Satelliten herstellen soll. TERA-prints Fokus liege hingegen weiterhin auf Laborgeräten für die biologische Forschung.
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